Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Marc-Oliver Kaiser, Richard-Wagner-Straße 27, 71701 Schwieberdingen (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN" bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Kundengewinnung, Online- und Performance Marketing, SEO („Search Engine Optimization"), Website-Erstellung, Web-Analyse und Tracking, Prozessautomatisierung, Schulungen sowie Webseitenwartung (nachfolgend kurz „Leistungen" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3 Der KUNDE bestätigt mit Buchung der Leistungen, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Leistungen ausschließlich für gewerbliche Zwecke bucht.
1.4 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.5 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
1.6 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.7 Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (wie z.B. CopeCart o.dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
1.8 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.9 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN erfolgt in Textform (z.B. per Mail).
2.3 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
2.4 Zugang zu Lern- und Schulungsplattformen
a) Soweit der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu passwortgeschützten Lern-, Onboarding-, Schulungs- oder Dokumentationsplattformen gewährt (z.B. Anleitungen zum Google Business Profile, Schulungsvideos, Content-Leitfäden, Vorlagen), erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.
b) Die Weitergabe von Zugangsdaten, Logins oder bereitgestellten Inhalten an Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform strengstens untersagt. Der Zugriff durch festangestellte Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich zulässig, bedarf aber der vorherigen Mitteilung an den Anbieter. Der Zugriff durch externe Dienstleister, freie Mitarbeiter, andere Agenturen oder sonstige Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Anbieter gestattet.
c) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus 2.4 b) hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festsetzt und die im Einzelfall bis zu 15.000 EUR je Verstoß betragen kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
d) Jegliche Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Weiterverwendung der bereitgestellten Inhalte (z.B. Skripte, Templates, Anleitungen, Leitfäden, Schulungsunterlagen, Datenbanken) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Bei Verstößen gilt 2.4 c) entsprechend.
e) Der Anbieter ist berechtigt, bei Verdacht auf unbefugte Nutzung den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren und den Sachverhalt zu prüfen. Die vertraglichen Vergütungspflichten des Kunden bleiben während einer solchen Sperrung unberührt.
f) Urheberrechts- und Betriebsgeheimnisverletzungen werden zivilrechtlich verfolgt und bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
2.5 Der ANBIETER ist berechtigt, Beratungs-, Abstimmungs- und Schulungsgespräche (z.B. Video- oder Telefonkonferenzen) zu Dokumentations- und Qualitätszwecken aufzuzeichnen. Auf eine Aufzeichnung wird vor deren Beginn hingewiesen; der Hinweis kann durch das eingesetzte Konferenzsystem oder durch mündliche Mitteilung des ANBIETERS erfolgen. Der KUNDE kann der Aufzeichnung jederzeit widersprechen; in diesem Fall unterbleibt sie oder wird beendet. Lässt der KUNDE weitere Personen (z.B. eigene Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte) an dem Gespräch teilnehmen, stellt er sicher, dass diese vor Beginn über die Aufzeichnung informiert sind.
3. Leistungen
3.1 Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Online und Performance Marketing
- Kundengewinnung
- SEO (Search Engine Optimization)
- Website-Erstellung
- Web-Analyse und Tracking
- Prozessautomatisierung
- Schulungen, Workshops und Kurse
- Webseitenwartung
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.3 Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der konkreten Leistungsbeschreibung im Angebot des ANBIETERS, nicht aus allgemeinen Werbematerialien, Präsentationen oder Vertriebsunterlagen.
3.4 In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.5 Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads) schuldet.
3.6 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.7 Zusätzliche Leistungen, insbesondere spezialisierte Content-Produktions-Services, fortgeschrittene Verarbeitungsleistungen oder Software-as-a-Service-Komponenten, unterliegen ergänzenden Nutzungsbedingungen, die dem Kunden vor Buchung gesondert zur Verfügung gestellt werden. Bei Widersprüchen gehen die ergänzenden Nutzungsbedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie den Leistungsgegenstand betreffen.
3.8 Verträge des KUNDEN mit Dritten (z.B. Werbeplattformen, Hosting-, Domain-, Zahlungs- oder Software-Anbietern) kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen Dritten zustande; der ANBIETER wird insoweit weder Vertragspartei noch Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des KUNDEN. Die Bevollmächtigung nach Ziffer 4.1 bleibt hiervon unberührt.
4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
4.1 Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
4.2 Die PARTEIEN vereinbaren einvernehmlich das Werbebudget, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
4.3 Plattformen (z.B. Google, Facebook, LinkedIn, Instagram, YouTube, TikTok oder sonstige Werbe-, Such- und Social-Media-Plattformen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager und/oder sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Zugänge des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt, sofern die Sperrung nicht nachweislich auf vom Anbieter verfasste Inhalte zurückzuführen ist, die gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform verstoßen.
4.4 Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4.5 Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
4.6 Besondere Bestimmungen für Google Business Profile und vergleichbare Unternehmenseinträge
Soweit der Anbieter für den Kunden Google Business Profile (GBP), Bing Places, Apple Business Connect oder vergleichbare Unternehmenseinträge betreut, einrichtet, optimiert oder pflegt, gilt:
a) Plattformen können Unternehmensprofile ohne Vorankündigung sperren, löschen, zusammenlegen oder eine (Neu-)Verifikation verlangen. Dies kann insbesondere bei Adressänderungen, Kategorieänderungen, Namensänderungen, durch Meldungen Dritter oder algorithmische Qualitätsprüfungen erfolgen. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss.
b) Der Kunde verpflichtet sich, während aktiver Betreuung durch den Anbieter keine eigenständigen Änderungen am Unternehmensprofil (insbesondere an Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Kategorien, Name oder Website-URL) vorzunehmen, ohne dies vorher mit dem Anbieter abzustimmen. Gleiches gilt für Aktionen Dritter, die der Kunde beauftragt oder ermöglicht (z.B. weitere Agenturen, interne Mitarbeiter).
c) Entstehen durch vom Kunden oder von ihm zu vertretende Dritte veranlasste Änderungen Mehraufwände (z.B. Neuverifikation, Wiederherstellung nach Sperrung, Korrektur von Dateninkonsistenzen), werden diese gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. gemäß Preisliste abgerechnet.
d) Kommt es trotz sachgerechter Arbeit des Anbieters zu einer Sperrung, Löschung oder Neuverifikationspflicht, die nicht nachweislich auf einem Fehler des Anbieters beruht, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Der Anbieter wird in diesem Fall im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs die Wiederherstellung unterstützen.
e) Planmäßige Veränderungen am Unternehmensprofil (z.B. Standortumzug, Kategorieanpassung, Namensänderung) werden vom Anbieter mit dem Kunden abgestimmt und gemeinsam umgesetzt. Während laufender Umstellungs- oder Verifikationsprozesse sind eigenständige Änderungen durch den Kunden bis eine Woche nach Abschluss des Prozesses zu unterlassen.
5. Besondere Bestimmungen zu Webseiten-Wartung
5.1 Soweit zwischen den Parteien Wartungsleistungen für Webseiten vereinbart sind, ergibt sich der Leistungsumfang aus der individuellen Absprache zwischen den PARTEIEN.
5.2 Der ANBIETER erbringt die Wartungsleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von Montag bis Freitag. Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
6. Vergütung
6.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Ust in gesetzlicher Höhe.
6.2 Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
6.3 Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
6.4 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
6.5 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
6.6 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
6.7 Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden – sofern im Angebot oder sonst individuell vereinbart – nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. gemäß Preisliste abgerechnet.
6.8 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
6.9 Beauftragen mehrere Personen den ANBIETER gemeinsam mit Leistungen für dasselbe Projekt, haften diese für die Vergütung als Gesamtschuldner.
7. Verzug
7.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
7.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
7.3 Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
8.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
8.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
8.3 Der KUNDE trifft die für den Fortgang der Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen unverzüglich.
8.4 Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte, Unterlagen und sonstige Materialien verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass diese nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz- oder Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Dies gilt auch, soweit der ANBIETER im Rahmen der Leistungserbringung vorhandene Inhalte, Gestaltungen oder sonstige Bestandteile einer bestehenden Website, von Werbemitteln oder vergleichbaren Auftritten des KUNDEN übernimmt, nachbildet oder technisch verarbeitet. Der ANBIETER ist nicht zur rechtlichen Prüfung der Inhalte verpflichtet.
8.5 Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
8.6 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
8.7 Mehraufwände, die dem ANBIETER durch unterlassene, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des KUNDEN entstehen, werden nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. gemäß geltender Preisliste abgerechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.
9. Vertragslaufzeit
9.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
9.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
9.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Besondere Bestimmungen im Bereich Workshops, Seminare und Veranstaltungen
10.1 Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
10.2 Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin") ist verbindlich.
10.3 Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
10.4 Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, Stripe, DigiStore24 und CopeCart möglich.
11.2 Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
11.3 Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über die bevorstehende Kontobelastung, ihren Betrag und den Belastungstermin erfolgt spätestens zwei Kalendertage vor der Belastung. Der KUNDE verzichtet insoweit auf die Einhaltung der andernfalls geltenden Ankündigungsfrist von 14 Kalendertagen. Die Ankündigung kann auch durch den vom ANBIETER eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgen.
11.4 Hat der KUNDE eine fehlgeschlagene oder zurückgebuchte Lastschrift zu vertreten, erstattet er dem ANBIETER die hierdurch entstandenen Bank- und Rückbuchungsgebühren innerhalb von fünf Werktagen.
11.5 Der ANBIETER ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln (z.B. per E-Mail als PDF oder in einem strukturierten elektronischen Rechnungsformat). Der KUNDE stimmt dem ausdrücklich zu.
12. Haftung auf Schadensersatz
12.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
12.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
13. Datenschutz, Geheimhaltung
13.1 Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
13.2 Soweit der ANBIETER bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist (Art. 28 DSGVO), werden die PARTEIEN eine entsprechende Vereinbarung (AVV) in Textform abschließen. Der ANBIETER ist berechtigt, zur Leistungserbringung (auch) Tools, Systeme und Subunternehmer einzusetzen; Näheres kann in der AVV bzw. in einer Leistungs- oder Datenschutzzusatzvereinbarung geregelt werden.
13.3 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Regelung in Ziffer 16 (Referenznennung) bleibt unberührt.
13.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der ANBIETER personenbezogene Daten und/oder vertrauliche Unterlagen des KUNDEN nach Wahl des KUNDEN zurückgeben oder löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zwingenden technischen Gründe entgegenstehen; Einzelheiten können in einer AVV bzw. Zusatzvereinbarung festgelegt werden.
13.5 Benötigt der KUNDE eine verschlüsselte Kommunikation oder gelten bei ihm besondere Sicherheitsanforderungen, teilt er dies dem ANBIETER in Textform mit. Ohne eine solche Mitteilung erfolgt die Kommunikation unverschlüsselt per E-Mail, Chat oder Direktnachricht.
13.6 Nimmt der KUNDE an Gruppenformaten teil (z.B. gemeinsamen Meetings, Workshops oder Videokonferenzen mit weiteren Kunden des ANBIETERS), wahrt er über die dort erörterten Inhalte und die Angelegenheiten der übrigen Teilnehmer Stillschweigen gegenüber Dritten.
14. Urheberrecht, Markennutzung, Fallstudiennutzung
14.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
14.2 Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
14.3 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
14.4 Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung").
14.5 Soweit der KUNDE dem ANBIETER im Rahmen der Zusammenarbeit Inhalte, Unterlagen oder Fallmaterial (z.B. Texte, Dokumente, Auswertungen oder sonstige Materialien) zur Verfügung stellt, darf der ANBIETER diese zur Vertragserfüllung verarbeiten, bearbeiten, anonymisieren und daraus abgeleitete Ergebnisse (z.B. Texte, Zusammenfassungen, Konzepte, Strukturen oder Darstellungen) erstellen. Sofern und soweit hierbei schutzfähige Arbeitsergebnisse des ANBIETERS entstehen, verbleiben die Rechte hieran beim ANBIETER; der KUNDE erhält hieran – vorbehaltlich abweichender Regelung im Angebot – die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
14.6 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, im Rahmen der Vertragsdurchführung gewonnene und dokumentierte Ergebnisse der Zusammenarbeit in Form von Fallstudien zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch zu eigenen Marketing-, Vertriebs- und Referenzzwecken. Die Nutzung der Fallstudien erfolgt ausschließlich in pseudonymisierter Form. Es werden insbesondere keine Namen, Firmenbezeichnungen, Logos oder sonstige identifizierende Merkmale des KUNDEN veröffentlicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert etwas Abweichendes vereinbart wurde. Das vorgenannte Nutzungsrecht besteht zeitlich unbefristet fort und gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.7 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
14.8 Soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart, sind die dem KUNDEN eingeräumten Nutzungsrechte auf die Vertragslaufzeit beschränkt und enden mit Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ob und in welchem Umfang der KUNDE erstellte Websites, Inhalte oder Datenexporte über das Vertragsende hinaus nutzen darf, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot.
15. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
16. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.
17.2 Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
17.3 Vertragssprache ist Deutsch.
17.4 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
17.5 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
17.6 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: April 2026